Uns ist eine transparente Terminvergabe wichtig. Da für gesetzlich Versicherte, Privatversicherte und Selbstzahler unterschiedliche Rahmenbedingungen gelten, fragen wir bereits bei Ihrer Anfrage nach Ihrer Versicherungsart. Diese Angabe ist notwendig, damit wir prüfen können, welche Behandlungsmöglichkeiten und Termine wir Ihnen anbieten können.

Warum unterscheidet sich die Terminvergabe?

Für die Behandlung gesetzlich Versicherter unterliegen wir den Vorgaben der vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Diese begrenzen, in welchem Umfang wir Behandlungen über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Durch die aktuellen gesetzlichen Sparvorgaben werden diese Möglichkeiten zusätzlich begrenzt.

Das bedeutet, dass wir trotz vorhandener personeller und zeitlicher Kapazitäten nur eine begrenzte Anzahl gesetzlich Versicherter aufnehmen dürfen. Zu unserem Bedauern können wir freie Behandlungskapazitäten daher nicht uneingeschränkt für gesetzlich Versicherte nutzen. Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler gelten diese Begrenzungen nicht.